Impressum

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Angaben gemäß § 5 TMG:

Inh: Philippe Albinus 

Veranstaltungstechnik Philippe Albinus 

Mönstadter Weg 15 

61279 Grävenwiesbach

 

Kontakt: Telefon: 01715811536

 E-Mail: veranstalltungstechnikphilippe@gmail.com

Umsatzsteuer-ID:  Kleinunternehmerregelung. Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG

 

Redaktionell verantwortlich: Philippe Albinus 

 

AGB
 

Veranstaltungstechnik Philippe Albinus

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung von Veranstaltungsequipment sowie die Erbringung von Dienstleistungen (Aufbau, Betreuung, Planung) zwischen Philippe Albinus (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden.

§ 2 Kleinunternehmerstatus

Der Vermieter ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer erhoben und diese wird folglich auch nicht auf Rechnungen ausgewiesen.

§ 3 Mietgegenstand und Nutzung

  1. Die vermieteten Geräte bleiben Eigentum des Vermieters.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände sorgsam zu behandeln und sie nur am vereinbarten Einsatzort für den vorgesehenen Zweck zu verwenden.
  3. Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung untersagt.

§ 4 Gefahrenübergang und Haftung des Kunden

  1. Gefahrenübergang: Die Gefahr für die Mietgegenstände und die von ihnen ausgehenden Gefahren geht mit der Übergabe (bei reiner Miete) bzw. mit dem Abschluss des Aufbaus und der Betriebsbereitschaft (bei Miete inkl. Aufbau) auf den Kunden über.
  2. Sicherungspflicht: Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs verpflichtet, die Technik vor unbefugtem Zugriff, Witterungseinflüssen und Beschädigungen durch Dritte zu schützen.
  3. Verkehrssicherungspflicht: Der Kunde trägt während der gesamten Mietdauer die Verkehrssicherungspflicht. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass durch den Betrieb der Anlage keine Personen oder Sachen zu Schaden kommen (z.B. Absicherung von Stativen gegen Umstürzen durch Dritte, Sicherung von Kabelwegen gegen Stolpergefahr).
  4. Haftung bei Unfällen: Für Unfälle oder Schäden, die durch unsachgemäßen Umgang, Eingriffe durch Unbefugte (Gäste, Besucher) oder durch die Verletzung der Aufsichtspflicht des Kunden entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Kunde stellt den Vermieter von jeglichen Haftungsansprüchen Dritter frei.
  5. Schäden am Equipment: Der Kunde haftet für alle Schäden an den Mietgegenständen (z.B. Vandalismus, Diebstahl, Überspannungsschäden durch das Stromnetz des Veranstaltungsorts), die während der Mietzeit entstehen.

§ 5 Haftung des Vermieters

  1. Der Vermieter haftet für Funktionsstörungen nur, wenn diese bei Übergabe bereits bestanden haben.
  2. Eine Haftung für Folgeschäden durch den Ausfall von Geräten während der Veranstaltung ist ausgeschlossen, sofern dem Vermieter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist.

§ 6 Rücktritt und Stornierung

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ohne dass der Vermieter dies zu vertreten hat, werden folgende Stornogebühren fällig:

  • Bis 30 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei.
  • Bis 14 Tage vor Mietbeginn: 25 % der Auftragssumme.
  • Bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % der Auftragssumme.
  • Weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: 80 % der Auftragssumme.

§ 7 Zahlungsbedingungen

Der vereinbarte Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug per Überweisung oder Bar zu zahlen.

§ 8 Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters (Grävenwiesbach).

 

 

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